JAHRESABSCHLÜSSE

Jahresabschlüsse werden nicht nur für das Finanzamt benötigt, sondern auch zur Vorlage bei Banken oder zur Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung. Wir erstellen steuerrechtliche und handelsrechtliche Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z.B. GbR oder GmbH & Co.KG) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) und übermitteln Ihre E-Bilanz an das Finanzamt. Die Offenlegung Ihrer Handelsbilanz - durch Veröffentlichung oder Hinterlegung - beim elektronischen Bundesanzeiger gehört auch zu unserem Leistungsspektrum.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung (GuV), Anlagenspiegel und Anhang zum Jahresabschluss)
  • Kontennachweis zur Bilanz
  • Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erläuterungsbericht
  • Anlagenverzeichnis
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)